Startseite
Touristeninformation
Gästeführungen 2012
Sommervorträge 2012
Zimmernachweis
Online-Unterkunftssuche
Buchungszentrum-Sylt
FVV - der Verein:
    Standort
    Satzung
       Beitragsordnung
    Vorstand
    Verschönerungsausschuss
    Kassenprüfer
    Aufgaben
FVV - Aktuelles:
Denkschrift 1952
Infos über Sylt
Suchregister
Für Mitglieder des FVV

Beitragsordnung

Beitragsordnung des FVV Westerland e.V.

§ 1
Zur Beitragszahlung sind nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Fremdenverkehrsvereins Westerland / Sylt e.V. alle Mitglieder des Vereins verpflichtet.

§ 2
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder nach § 3 Abs. 1a der Satzung wird nach folgender Staffelung erhoben:

Privatpersonen / Kleinvermieter 5,-- EUR / Mon.
Gewerbetreibende aller Art 8,-- EUR / Mon.
Firmen, Förderer / Unterstützer * 10,-- bis 30.-- EUR / Mon.
(* natürliche und juristische Personen und Körperschaften, die in der Lage und bereit sind, den Zweck des Fremdenverkehrsvereins Westerland / Sylt e.V. ideell und materiell zu fördern).

Ehrenmitglieder nach § 3 Abs. 1b der Satzung sind von der Verpflichtung der Beitragszahlung befreit.

§ 3
Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag in einer Summe nach Rechnungsstellung jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres erhoben. Zur Verwaltungsvereinfachung wird gebeten, dem Fremdenverkehrsverein Westerland / Sylt e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

§ 4
Diese Beitragsordnung ist in der Mitgliederversammlung am 21.6.2004 beschlossen worden und tritt am 1.1.2004 in Kraft.



Nach oben

Anschrift Impressum Satzung Beitragssatzung Kontakt Sylt-Impressionen