§ 1 Zur Beitragszahlung sind nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Fremdenverkehrsvereins Westerland / Sylt e.V. alle Mitglieder des Vereins verpflichtet.
§ 2 Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder nach § 3 Abs. 1a der Satzung wird nach folgender Staffelung erhoben:
Privatpersonen / Kleinvermieter 5,-- EUR / Mon. Gewerbetreibende aller Art 8,-- EUR / Mon. Firmen, Förderer / Unterstützer * 10,-- bis 30.-- EUR / Mon. (* natürliche und juristische Personen und Körperschaften, die in der Lage und bereit sind, den Zweck des Fremdenverkehrsvereins Westerland / Sylt e.V. ideell und materiell zu fördern).
Ehrenmitglieder nach § 3 Abs. 1b der Satzung sind von der Verpflichtung der Beitragszahlung befreit.
§ 3 Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag in einer Summe nach Rechnungsstellung jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres erhoben. Zur Verwaltungsvereinfachung wird gebeten, dem Fremdenverkehrsverein Westerland / Sylt e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
§ 4 Diese Beitragsordnung ist in der Mitgliederversammlung am 21.6.2004 beschlossen worden und tritt am 1.1.2004 in Kraft.